Asset Backed Securities (ABS)

Ein forderungsbesichertes Wertpapier (englisch: „asset-backed security“, kurz „ABS“) ist ein verzinsliches Wertpapier, welches Zahlungsansprüche gegen eine Zweckgesellschaft (englisch: „Special Purpose Vehicle“, kurz „SPV“) zum Gegenstand hat und wobei die Zweckgesellschaft die Mittel ausschließlich zum Erwerb von Forderungen meist mehrerer Gläubiger verwendet und zu einem Wertpapier verbrieft. Die Zahlungsansprüche werden durch den Bestand an Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden. Zusätzlich können die Forderungen durch die jeweils eingeräumten Sicherheiten, die über einen Treuhänder zugunsten der Inhaber des forderungsbesicherten Wertpapiers gehalten werden, besichert sein. Forderungsverkäufer in einer solchen Transaktion sind in der Regel Banken, die so Teile ihrer Kreditforderungen handelbar machen, um sich wieder Liquidität zu verschaffen.

Fast alle Forderungsarten können die Basis für forderungsbesicherte Wertpapiere bilden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Übertragbarkeit der rechtlichen Forderungsinhaberschaft, die Generierung von regelmäßigem und zuordnungsfähigem Cashflow sowie historische Performancedaten. Vorzugsweise werden in den Pool Finanzaktiva mit durchschnittlichem Bonitätsrisiko und einer Laufzeit von mehr als einem Jahr eingebracht und durch Diversifizierung und Übersicherung auf ein sehr gutes Bonitätsrisiko hochgestuft. Vornehmlich handelt es sich dabei um Forderungen aus Krediten, hochverzinslichen Anleihen, Hypotheken, Kreditkartengeschäft, Lizenz- und Franchisegeschäften, anderen Vermögensgegenständen, Leasingverträgen sowie Lieferungen und Leistungen.

Mit einer Transaktion forderungsbesicherter Wertpapiere werden handelbare Wertpapiere emittiert, die aufgrund der Diversifikation des zugrundeliegenden Risikos vermeintlich ein besseres Risiko darstellen. Laut Deutsche Bundesbank "veräußert ein Kreditinstitut Teile seines Forderungsbestandes an eine eigens für eine bestimmte oder eine Mehrzahl solcher Transaktionen gegründete Gesellschaft, die sich ihrerseits durch die Emission von Wertpapieren, den Asset-Backed-Securities (ABS), refinanziert."

Eine weitere Risikoverbesserung entsteht aus zusätzlichen Sicherungen, sogenannten „credit enhancements“, welche die Transaktion absichern und das Rating verbessern. Rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Formen sind die Übersicherung (Overcollateralisation), bei der das aus den Forderungen resultierende Vermögen größer ist, als der Nominalwert der emittierten Wertpapiere; die Aufteilung der forderungsbesicherten Wertpapiere in vor- und nachrangige Tranchen (Subordination) und die Einrichtung eines Reservekontos (Spread Account) auf dem Zahlungsüberschüsse deponiert werden. Alternativ kann der Forderungspool mit einem „Cash-Abschlag" (Discount) an die SPV übertragen werden oder eine Garantie außenstehender Dritter, des Forderungsverkäufers sowie einer verbundenen Gesellschaft oder z. B. einer Kreditversicherung erfolgen. Forderungsausfälle des Forderungspools werden durch diese Sicherheitsmechanismen abgefangen. Neben diesen Ausfallsicherungen werden auch Liquiditätsfazilitäten eingesetzt, die nur auf Grund von Marktstörungen oder Liquiditätsengpässen gezogen werden. Gängig ist die Bildung einer Liquiditätsreserve durch eine „back-up" Linie. Häufig werden zwei oder mehr Sicherungsformen kombiniert, mit dem Ziel, immer den bestmöglichen trade-off zwischen Ratingverbesserung und Erhöhung der Kosten zu finden.

Vor- und Nachteile der Transaktion für eine Bank als Forderungsverkäufer

Schaffung liquider Mittel

Den Gegenwert der verkauften Forderungen erhält die Bank als liquide Mittel und kann diese nun gewinnbringend einsetzen. Zum einen kann sie diese nutzen, um Verbindlichkeiten abzubauen. Damit erreicht sie eine Verkürzung der Bilanz und die Erhöhung der Eigenkapitalquote. Durch den bilanzwirksamen Verkauf verbessert sie zudem ihr Rating und erreicht so sinkende Refinanzierungskosten. Der Mittelzufluss kann auch in ertragreichere Produkte reinvestiert werden.

Die Kapitalkosten einer über forderungsbesicherte Wertpapiere finanzierten Investition sind niedriger verglichen zur traditionellen Fremdfinanzierung. Grund dafür ist die mit dem „true sale“ erreichte Unabhängigkeit der Bonität des abgetrennten Forderungspools von der des veräußernden Kreditinstitutes. Mit dem Verkauf der Forderungen wird auch das Ausfallrisiko auf das SPV übertragen. Die regulatorische Eigenkapitalentlastung, die mit diesem Risikotransfer einhergeht, ist der wichtigste Grund für den Einsatz forderungsbesicherter Wertpapiere. Für die verkauften Kredite muss die Bank in Abhängigkeit vom Sicherungsgeber weniger bzw. kein haftendes Eigenkapital mehr vorhalten.

Hoher Aufwand

Nachteile von Transaktionen forderungsbesicherter Wertpapiere resultieren vor allem aus der komplizierten Konstruktion und den damit verbundenen Kosten. Für eine kostendeckende Funktionsweise müssen die Zinserträge der Kredite ausreichen, um die Kapitalmarktzinsen an die Investoren sowie die Kosten der Transaktion zu decken. Beim Verkauf gehen der Bank natürlich zudem die Zinserträge der verkauften Kredite verloren. Bedingung für die angestrebte Eigenkapitalentlastung ist ein sogenannter ”clean break”. Das heißt, der Bank darf aus den verkauften Forderungen keinerlei Ausfallrisiko mehr erwachsen, wenn die Kreditschuldner insolvent werden.

Ein weiterer Nachteil von Asset-Backed Transaktionen ist der mit ihnen verbundene Aufwand. Sie verursachen einmalige und laufende Kosten, wobei der Fixkostenanteil sehr hoch ist. Erst bei einem hohen Kapitalbedarf sind ABS wirtschaftlich.

Aktivierungspflicht der Forderungen bei SPV

Um für alle Parteien die gewünschten positiven Aspekte zu erzielen, ist Voraussetzung, dass eine Übertragung der Forderungen in das Vermögen des SPV erfolgt und damit eine Trennung des Kreditrisikos der zugrundeliegenden Forderungen von dem Kreditrisiko des verkaufenden Unternehmens (Originator) gewährleistet ist. Konsequenterweise wird mit dieser Handhabung sichergestellt, dass das forderungskaufende SPV nicht zum Konsolidierungskreis des Originators gehört und somit die Aktivierungspflicht der Forderungen bei der SPV angesiedelt wird.

Steuer- und handelsrechtliche Vorteile

Vorteile ergeben sich außerdem aus dem deutschen Handels- und Steuerrecht. Statt eines tatsächlichen Verkaufs wird nur das Kreditrisiko mittels eines Credit Default Swap abgegeben. Damit entfällt die Gewerbesteuerpflicht auf die Zinseinnahmen der Zweckgesellschaft.

Aufsichtsrechtliche Vorteile

Das deutsche Aufsichtsrecht (bis Inkrafttreten von Basel II) bietet Anreize für die Verwendung von ABS. Ausfallrisiken müssen mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Unterlegung kann durch die Verbriefung von Forderungen mit guter Bonität deutlich reduziert werden. Diesen Vorgang nennt man auch Regulierungsarbitrage. Aufsichtsbehörden erkennen die Verschiebung von Kreditforderungen aus dem Bestand des Originators auf das SPV nur dann an, wenn der Risikotransfer tatsächlich stattfindet. Das heißt, dass der Originator dann nicht weiter dafür haftet, dass die Forderungen erfüllt werden ("clean break").

 
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