Geldwäscherei

 

Das Wichtigste in Kürze

Die Schweiz beteiligt sich international an vorderster Front an der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität und verfügt über ein griffiges Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie beteiligt sich aktiv in der Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Groupe d'action financière GAFI). So ist die Schweiz jetzt Co-Vorsitzende einer der wichtigen ständigen Arbeitsgruppen nachdem sie lange Zeit in der Steering Group vertreten war. Mit dem Geldwäschereigesetz verfügt die Schweiz über ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung.   


Geldwäschereigesetz auferlegt Sorgfaltspflichten

Das Geldwäschereigesetz auferlegt den Finanzintermediären spezielle Sorgfaltspflichten. Dazu gehören die Identifizierung der Vertragspartei, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person und  besondere Abklärungspflichten, die Dokumentationspflicht sowie die Pflicht, organisatorische Massnahmen zur Verhinderung der Geldwäscherei vorzunehmen. Bei Verdacht auf Geldwäscherei muss der Finanzintermediär eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (Money Laundering Reporting Office Switzerland MROS) im Bundesamt für Polizei machen.   

Das Geldwäschereigesetz gilt für alle Finanzintermediäre. Damit werden auch jene Teile des Finanzsektors erfasst, die bereits durch Spezialgesetze des Bundes geregelt sind und einer staatlichen Aufsicht unterstehen. Dazu gehören Banken, Effektenhändler, Spielbanken und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fondsleitungen, gewisse Investmentgesellschaften und Vermögensverwalter nach dem Kapitalanlagegesetz sowie Versicherungseinrichtungen. Sie werden von speziell für sie vorgesehenen Aufsichtsbehörden - der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK - überwacht, auch bezüglich der Einhaltung der Pflichten aus dem Geldwäschereigesetz.

Darüber hinaus gelten als Finanzintermediäre natürliche und juristische Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder helfen, solche anzulegen oder zu übertragen.  Das sind namentlich Vermögensverwalter, Treuhänder, Geldwechsler, aber auch Anwälte und Notare, die Finanzdienstleistungen erbringen. Im Nichtbanken-Finanzsektor basiert das Geldwäschereigesetz auf dem Prinzip der Selbstregulierung. Selbstregulierungsorganisationen (SRO) konkretisieren die Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschereigesetz und überwachen die Einhaltung durch ihre Mitglieder. Finanzintermediäre können sich entweder einer SRO anschliessen oder sich der direkten Aufsicht der FINMA unterstellen. Die FINMA anerkennt und beaufsichtigt wiederum die SRO. 


Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Die Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Groupe d'action financière GAFI / Financial Action Task Force FATF) ist das wichtigste Gremium der internationalen Zusammenarbeit gegen die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Ihre neunundvierzig Empfehlungen bilden den international anerkannten Standard, den ein Land zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung einhalten soll. Die Schweiz hat sich von Beginn an aktiv an den Arbeiten des GAFI beteiligt und hat die Standards mitgeprägt.   

Im Juni 2003 hat die Gruppe ihre Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei erstmals seit ihrem Bestehen total revidiert und an neue Kriminalitätsformen in der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung angepasst. Das bestehende schweizerische Dispositiv wurde im Oktober 2005 im Rahmen eines GAFI-Länderexamens auf die Konformität mit den revidierten Empfehlungen überprüft. Der Evaluationsbericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz in der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung grundsätzlich über ein wirksames und effizientes System verfügt. In wesentlichen Bereichen stimmt es vollständig oder weitgehend mit den internationalen Standards überein. Gleichzeitig wurden aber auch Lücken identifiziert. Zu einem ähnlichen Schluss kommt der Bericht des Bundesrates zur "Umsetzung der GAFI / FATF-Empfehlungen in anderen Ländern sowie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Empfehlungen".

Mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes am 1. Februar 2009 konnte die Übereinstimmung mit den GAFI Empfehlungen stark erhöht werden. Zudem hat die Schweiz der GAFI Mitte 2009 einen Bericht unterbreitet. Darin legte sie die Massnahmen dar, die sie seit der letzten Evaluation im Jahr 2005 getroffen hat, um das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu stärken. Die GAFI hat zahlreiche Massnahmen, darunter die Revision des Geldwäschereigesetzes, den Ausbau der Sorgfaltspflichten und die Struktur der Finanzmarktaufsicht, anerkannt. Sie hat deshalb am 14. Oktober 2009 beschlossen, die internationale Aufsicht über die Schweiz, die im Rahmen des weltweiten Evaluationsprozesses des 3. Zyklus (2004 - 2011) eingeführt wurde, zu beenden. 


Ausblick

In der GAFI ist für den 4. Evaluationszyklus eine weitere Teilrevision der Standards in Vorbereitung namentlich zu folgenden Punkten: Steuerdelikte als Vortat der Geldwäschereiverstärkter internationaler Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden, den sogenannten "FIUs" (Financial Intelligence Units)strengere Sorgfaltspflichten im Bereich der Inhaberaktien und Trusts.

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 

 
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