Gemischte Lebensversicherung

 

Die wohl bekannteste und beliebteste Art der Lebensversicherung


Die gemischte Lebensversicherung ist die gebräuchlichste Art der vermögensbildenden Versicherungen innerhalb der freien Selbstvorsorge 3b. Sie kombiniert finanziellen Schutz durch eine Todesfallversicherung für die Hinterbliebenen zusammen mit einem Sparplan für die Altersvorsorge des Vorsorgenehmers. Zusätzlich lässt sich eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit versichern. Die Leistungen sind beim Todesfall sowie beim Ablauf der Versicherung garantiert und kommen entsprechend zur Auszahlung. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, sind die Begünstigten durch die vereinbarte Versicherungssumme abgesichert. Am Ende der vertraglich geregelten Versicherungslaufzeit wird das eingezahlte Kapital nebst Zinsen (garantierte Versicherungsleistungen) ausgezahlt.

Überschussbeteiligung (Bonus) einer gemischten Lebensversicherung

Neben der Auszahlung der garantierten Versicherungsleistung erfolgt eine Beteiligung am sogenannten Überschuss, falls dieser während der Vertragslaufzeit entsteht. Überschuss, häufig auch als Bonus bezeichnet, entsteht, wenn die Annahmen, welche bei der Prämienkalkulation getroffen wurden, positiver als erwartet verlaufen sind. Je nach Risiko- und Kostenverlauf erzielt die Versicherungsgesellschaft Zusatzgewinne. Dies kann vorkommen, wenn die Erträge der Kapitalanlagen höher sind oder der Risiko- und Kostenverlauf des Versichertenbestands günstiger ist. Der Überschussanteil wird jährlich anhand des Geschäftsergebnisses festgesetzt und ist nicht garantiert.

Prämien der gemischten Lebensversicherung

Finanziert wird die gemischte Versicherung durch periodische (monatlich, viertel, halb oder jährlich) Prämien oder durch eine Einmalprämie. Von den Prämien ziehen Lebensversicherungsgesellschaften einen Teil für Abschluss- und Verwaltungskosten ein. Über die Höhe der Kosten entscheidet jede Versicherung individuell. Damit ist die Höhe der Kosten ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl der Versicherungsgesellschaft seines Vertrauens.

 

 
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