Riskoversicherung


Risikoversicherungen bezwecken die Abdeckung von finanziellen Lücken bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität). Sie enthalten keinen Sparteil, haben daher keinen Rückkaufswert und sind somit nicht vermögensbildend. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird die vertraglich garantierte Risikoleistung ausgezahlt. Die Finanzierung erfolgt durch periodische Prämien.

 

 

 
- Todesfallrisikoversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 
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