Todesfallrisikoversicherung

Mit der Todesfallversicherung wird das finanzielle Risiko der Hinterbliebenen durch das frühzeitige Ableben des Versicherungsnehmers abgesichert. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird das sogenannte Todesfallkapital oder eine monatliche Rente an die bezeichnete(n) Person(en) ausgezahlt. Erlebt der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf, so werden keine Leistungen erbracht.
Die Todesfallversicherung wird häufig als Sicherheit für die Rückzahlung eines Kredites verlangt. Je nach Vermögens- und Familienverhältnissen z.B. eines Hypothekarkreditnehmers, wird von den Banken der Abschluss einer Todesfallrisikoversicherung zur Bedingung der Kreditvergabe gemacht.

Da bei dieser Art Versicherung kein Sparprozess enthalten ist, ist die Prämie entsprechend tiefer.

 
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