1. Säule, Staatlich Vorsorge

Offizielle Website der AHV/IV :  https://www.ahv-iv.ch/de/

Die erste Säule deckt die Existenzsicherung der gesamten Bevölkerung in folgenden Bereichen:


  • Altersvorsorge: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Tod des Versorgers: Insbesondere Hinterbliebenenleistungen: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Lohnausfall wegen Invalidität: Invalidenversicherung (Schweiz) Invalidenversicherung (IV)


Die erste Säule finanziert sich mit Ausnahme der Ergänzungsleistungen nach dem Umlageverfahren: Die eingenommenen Beiträge werden sofort zur Finanzierung der Renten verwendet.

Im weiteren Sinne kann man die obligatorische Krankenversicherung, ebenfalls zur ersten Säule zählen, da darin die ganze Bevölkerung obligatorisch für Heilungskosten infolge Unfall oder Krankheit versichert ist (als Ausnahme können die Berufstätigen Unfall ausschließen, da Heilungskosten bei Unfall für sie über die obligatorische Unfallversicherung gedeckt ist).



Erwerbsersatzordnung

Die Erwerbsersatzordnung deckt teilweise den Lohnausfall aufgrund von Militär-, Zivildienst- oder Zivilschutz-Einsätzen. Seit dem 1. Juli 2005 gibt es aus der Kasse der Erwerbsersatzordnung auch Leistungen bei Mutterschaft für Mütter, welche wegen der Mutterschaft ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder aufgeben.



 
E-Mail
Infos