Europäische Zentralbank

bekanntgabe des Zinsentscheids 2023:
14.15 CET

- 02. Februar 2023
- 16. März 2023
- 04. Mai 2023
- 15. Juni 2023
- 27. Juli 2023
- 14. September 2023


Die Europäische Zentralbank (EZB; englisch European Central Bank, ECB; französisch Banque centrale européenne, BCE) ist ein Organ der Europäischen Union. Ihr Sitz ist im Eurotower in Frankfurt am Main.

Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Die Arbeit und die Aufgaben der EZB wurden erstmals im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt; seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU-Organs (Art. 13 EU-Vertrag). Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in Art. 282 ff. AEU-Vertrag; ihre Satzung ist dem Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt. Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Seit Februar 2010 entsteht im Frankfurter Stadtteil Ostend der Neubau der Europäischen Zentralbank, ein 185 und 165 Meter hoher Bürodoppelturm nach Plänen des österreichischen Architektenteams Coop Himmelb(l)au. Die Fertigstellung und der Anfang des Bezugs ist für Ende 2014 vorgesehen, die Eröffnung für 2015.


Hintergrund

Eine Zentralbank ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) diese Aufgaben. Im Rahmen der europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft zur Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro. Bei der Schaffung der einheitlichen Währung mussten auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. In diesem System befinden sich die alten Nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der EU und die neu gegründete Europäische Zentralbank. Da nicht alle Staaten der EU an der Währungsunion teilnehmen, gibt es neben dem ESZB auch noch das Eurosystem, an dem neben der EZB nur die NZBen der Staaten der Eurozone, in denen der Euro wirklich eingeführt wurde, beteiligt sind. Der Großteil der Aufgaben des ESZB wird von der EZB erfüllt. Ihr Hauptziel ist dabei die Preisniveaustabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union.


Aufgaben und Ziele

Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel, ist die Preisniveaustabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Die Zielgröße ist die Inflation (Inflationsrate). Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in der ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck, eine Rezession zu vermeiden. Die konjunkturelle Entwicklung wird an der Auslastung der Kapazitäten einer Volkswirtschaft gemessen. Die Zentralbanken verfolgen diese Ziele, indem sie den Preis für verliehenes Geld erhöhen oder senken (Leitzins verändern), also Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Somit kann eine Zentralbank sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung einwirken. Die Ziele und Aufgaben des ESZB und dessen Hauptorgans, der EZB, wurden im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB), die dem AEU-Vertrag als Protokoll Nr. 4 beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Das vorrangige Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone; spezifiziert ist diese als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter, aber nahe zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weiteres Ziel ist die Unterstützung der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft, mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums, soweit dies ohne Gefährdung der Preisniveaustabilität möglich ist.


Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Art. 127 Abs. 2 AEU-Vertrag:

-Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (siehe geldpolitische Instrumente),
-Durchführung von Devisengeschäften,
-Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfolio Management),
-Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs.

Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben:

-Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes, die Ausgabe selbst erfolgt durch die nationalen               Zentralbanken,
-Beitrag zur Aufsicht über die Kreditinstitute und zur Stabilität der Finanzmärkte,
-Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen,
-Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten,
-Erstellung einer Zentralbankbilanz.


Organe

Die ausführenden Organe sind schlussendlich die nationalen Zentralbanken der Teilnehmerstaaten. Diese unterliegen den Regelungen des ESZB. Wichtig dabei ist, dass sie unabhängig gegenüber Weisungen nationaler Regierungen sind und nur der EZB unterstehen. Die EZB verfügt mit dem Rat und dem Erweiterten Rat über zwei Beschlussorgane und mit dem Direktorium über ein ausführendes Organ.


EZB-Direktorium

Zeitraum         Direktoriumsmitglied
1998–2002     Christian Noyer (Vizepräsident)
1998–2003     Willem Duisenberg (Präsident)
1998–2003     Sirkka Hämäläinen
1998–2004     Eugenio Domingo Solans
1998–2005     Tommaso Padoa-Schioppa
1998–2006     Otmar Issing (Chefvolkswirt)
2002–2010     Loukas Papadimos (Vizepräsident)
2003–2011     Gertrude Tumpel-Gugerell
2003–2011     Jean-Claude Trichet (Präsident)
2006–2011     Jürgen Stark (Chefvolkswirt)
2005-2011     Lorenzo Bini Smaghi
2004-2012     José Manuel González-Páramo
seit 2010       Vítor Constâncio (Vizepräsident)
seit 2011       Mario Draghi (Präsident)
2012-2014    Jörg Asmussen
seit 2011       Peter Praet (Chefvolkswirt)
seit 2012      Benoît Cœuré
seit 2012      Yves Mersch
seit 2014      Sabine Lautenschläger


Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und kümmert sich außerdem um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen. Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Das Direktorium selbst legt die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Mitglieder fest. Die bekannteste Funktion ist dabei die Zuständigkeit für die volkswirtschaftliche Analyse, deren Inhaber in der Regel als Chefvolkswirt bezeichnet wird.

Präsident ist seit dem 1. November 2011 Mario Draghi. Er löste den Franzosen Jean-Claude Trichet ab. Vizepräsident ist der Portugiese Vítor Constâncio. Die weiteren Direktoren sind derzeit Benoît Cœuré, Sabine Lautenschläger, Yves Mersch und Peter Praet (Chefvolkswirt).

Die Amtszeit eines Direktoriumsmitglieds beträgt acht Jahre; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Die Länge der ersten Amtszeiten war gestaffelt, um zu vermeiden, dass alle Mitglieder gleichzeitig ausscheiden.

Neue Mitglieder werden von den Finanz- und Wirtschaftsministern der Teilnehmerstaaten empfohlen. Nach nicht bindenden Abstimmungen im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Plenum des Parlaments werden sie auf Empfehlung des Rates der EU vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt (Art. 283 Abs. 2 Unterabs. 2 AEU-Vertrag). Die Wahl neuer Mitglieder erfolgt in der Regel, bevor die Amtszeit des Vorgängers abläuft, so dass ein nahtloser Übergang erfolgen kann. Zu einer längeren Vakanz kam es 2012, als sich die Finanzminister der Eurozone erst im Juli auf einen Nachfolger für den am 31. Mai ausgeschiedenen José Manuel González-Páramo einigen konnten[2] und der ausgewählte Kandidat Yves Mersch anschließend zunächst vom Europäischen Parlament blockiert wurde, das sich für die Berufung einer Frau auf den Posten einsetzte. Im November 2012 entschloss sich der Europäische Rat, Mersch entgegen dem unverbindlichen Votum des Parlamentes zum 15. Dezember 2012 in das Direktorium zu berufen.

Wegen der Begrenzung auf sechs Mitglieder können nicht alle EU-Staaten gleichzeitig im Direktorium vertreten sein. Eine rechtliche Regelung, wie die Sitze auf die Staaten verteilt werden, besteht nicht. Die großen Euroländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien erheben Anspruch auf je einen der sechs Sitze im Direktorium, die restlichen beiden Sitze werden von kleineren Ländern im Wechsel belegt. Dieses Prinzip wurde 2012 nach dem Ausscheiden des damaligen spanischen Vertreters José Manuel González-Páramo durchbrochen, als nicht erneut ein Spanier, sondern mit Yves Mersch ein Luxemburger in das Direktorium berufen wurde.


EZB-Rat

Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der (momentan 19 (Stand: Januar 2015)) am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB und trifft die meisten Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Die Aussprachen sind vertraulich, der Rat kann aber die Veröffentlichung beschließen. Er tagt in der Regel alle 14 Tage.


Im Fall, dass der Eurozone mehr als 18 Mitgliedsländer angehören, wechselt das Abstimmungsprinzip innerhalb des Rates zum so genannten Rotationsprinzip. Hierbei werden die Mitgliedsländer zu 5/6 nach ihrem Bruttoinlandsprodukt und zu 1/6 nach ihrem Anteil an der gesamten aggregierten Bilanz der monetären Finanzinstitute (Monetary Financial Institution, MFI) klassifiziert. Die fünf größten dieser Länder erhalten vier feste Stimmrechte im EZB-Rat, die monatlich zwischen ihnen rotieren. Die verbleibenden zehn Stimmrechte wechseln monatlich zwischen den restlichen Ländern. Erreicht die Zahl der Mitgliedsländer der Eurozone 22, so wird die zweite Gruppe weiter unterteilt: In der den größten fünf Ländern folgenden Hälfte aller Mitgliedsländer rotieren dann acht Stimmrechte (neue zweite Gruppe), zwischen den restlichen, kleinsten Länder (neue dritte Gruppe) rotieren drei Stimmrechte. Auch nach Einführung des Rotationsprinzips bleiben die Vertreter aller Mitgliedsländer berechtigt, an den Sitzungen des EZB-Rats teilzunehmen; die stimmberechtigten Mitglieder werden auch weiterhin jeweils eine Stimme haben.

Bei Entscheidungen über das Kapital und Einnahmen der EZB entscheidet der Rat heute wie auch nach Einführung des Rotationsprinzips mit gewichteten Stimmen. Die Gewichtung richtet sich nach dem Anteil am gezeichneten Kapital; die Mitglieder des Direktoriums haben keine Stimme. Für die qualifizierte Mehrheit sind zwei Drittel des Kapitals und die Mehrheit der NZBen notwendig.


Erweiterter Rat der EZB

Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller (momentan 28) EU-Mitgliedstaaten (Art. 44–46 der Satzung des ESZB und der EZB). Er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit und berät über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen. An den Tagungen können ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen.

Der Erweiterte Rat besteht nur so lange, wie es EU-Mitgliedsstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben.


Geldpolitik

Ihr geldpolitisches Instrumentarium setzt die EZB ein, um das ihr im EG-Vertrag vorgegebene Ziel der Preisniveaustabilität zu erreichen. Dieses definiert sie selbst als ein Wachstum des harmonisierten Verbraucherpreisindexes HVPI im Euro-Raum, das unter, aber nahe bei zwei Prozent pro Jahr liegen sollte. Die geldpolitische Strategie wurde im Oktober 1998 vom EZB-Rat festgelegt. Untergeordnetes Ziel ist Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU.


Die Zwei-Säulen-Strategie

Um das Inflationsziel zu erreichen, verfolgt sie ein so genanntes Zwei-Säulen-Konzept.

Als Erste Säule (wirtschaftliche Analyse) beobachtet sie die Inflationsentwicklung selbst und Größen, die Einfluss auf die Inflation haben wie zum Beispiel

-Löhne und Gehälter,
-Wechselkursentwicklung,
-langfristige Zinssätze,
-Messgrößen für Wirtschaftstätigkeit,
-fiskalpolitische Indikatoren,
-Preis- und Kostenindizes und
-Unternehmens- und Verbraucherumfragen.

Als Zweite Säule (monetäre Analyse) veröffentlicht sie einen Referenzwert (M3 unter Annahme eines Zuwachses des realen Inlandsprodukts von 2 % bis 2,5 % und Abnahme der Geldumlaufgeschwindigkeit um 0,5 % bis 1 %) für die wünschenswerte M3-Geldmengenentwicklung, der aber keine Zielgröße, sondern Informationen über Abweichungen darstellt. Ziel ist es, mittelfristig Gefahren für die Preisniveaustabilität zu erkennen. Kritik: Die Annahme der rückläufigen Geldumlaufgeschwindigkeit ist nicht vollends gesichert.

Vorteil dieser Strategie ist es, dass die EZB flexibel auf die Marktanforderungen reagieren kann. In einer schlechten wirtschaftlichen Lage kann sie beispielsweise die Zinsen senken und mehr Geld an die Geschäftsbanken vergeben, also eine expansive Geldpolitik betreiben, da aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch die Inflationsgefahren gering sind. Dann können Banken sich leichter refinanzieren, deshalb werden mehr Kredite vergeben und die Zinsen gesenkt, was Investitionen und Konsum stimuliert. In einer Hochkonjunktur besteht hingegen die Gefahr, dass es zu einer stärkeren Inflation kommt. Dann betreibt die EZB eine kontraktive (restriktive) Geldpolitik, das heißt sie vergibt weniger Geld und erhöht ihre Zinsen, erschwert damit die Kreditvergabe, verteuert Investitionen. Dies alles gilt immer unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Inflation keine andere Politik nahelegt: Ist in einer wirtschaftlichen Schwächephase die Inflation hoch, so dürfte die EZB ihre Zinsen dennoch nicht senken.


Kritik an der Geldpolitik der EZB

Von mehreren Seiten wurde die EZB für ihre Geldpolitik kritisiert. Angeführt werden in diesem Zusammenhang etwa folgende Aspekte:


-Kritik am Ankauf von Staatsanleihen, unter anderen auch griechische, italienische, spanische und portugiesische, am Sekundärmarkt (also nicht Kauf von den Staaten unmittelbar, sondern von Banken) durch die EZB 2010 und 2011. Nach Art. 123 AEUV ist „der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von [Regierungen der Mitgliedstaaten] durch die Europäische Zentralbank“ verboten. Umstritten ist, ob der Aufkauf dieser Anleihen am Sekundärmarkt nicht als nicht „unmittelbar“, sondern als mittelbar gedeutet werden kann.[9][10] Jedenfalls können Geschäftsbanken und Versicherungen ihre Anleihen an die EZB verkaufen, wodurch das Risiko einer Staatsinsolvenz zu einem erheblichen Teil an die EZB und 'ihre' Nationalbanken übergeht. Aufgrund der Zuspitzung der Eurokrise rechnen einige Beobachter damit, dass Käufe von Staatsanleihen durch die EZB als einzig noch verfügbare unmittelbare Option zur Krisenbekämpfung im Volumen zunehmen werden. Diese Ansichten führten zum Rücktritt (angekündigt am 9. September 2011) des Chefvolkswirtes der EZB Jürgen Stark, der den Ankauf in Zeit und Volumen begrenzt sieht, da die Bilanz der EZB nicht unbegrenzt ausgeweitet werden kann. Eine Meldung der Welt am Sonntag vom 7. Januar 2012 wurde in den meisten Zeitungen wiedergegeben. Welt: „faktisch hat die Zentralbank den Krisenstaaten nach Recherchen der „Welt am Sonntag“ viel mehr Geld zugeleitet – und zwar über die Finanzierung der dortigen Banken. Die haben sich rund 209 Milliarden Euro mittels Anleihen geliehen, die mit nichts anderem besichert sind als einer Garantie ihrer wackeligen Heimatländer. Davon könnten Papiere im Gegenwert von mehr als 100 Milliarden Euro bei der EZB liegen.“
Im November 2012 hat der Verein Zivile Koalition für Deutschland e.V. eine Sammelklage gegen die im Rahmen des ESM von der EZB beabsichtigten währungspolitischen Maßnahmen (Anleihekaufprogramm OMT der EZB) zur Stützung verschuldeter EU-Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Dieser über das Internet organisierten Sammelklage haben sich bisher bereits ca. 4.800 Menschen angeschlossen (Stand: 16. November 2012).

-Kritik am TARGET2-System: Hans-Werner Sinn kritisiert, dass das TARGET2-System für die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Eurokrise zur dauerhaften Finanzierungsquelle anderer Euro-Notenbanken geworden sei. Die „Forderungen innerhalb des Euro-Systems (netto)“ sind bis Ende 2010 auf 338 Milliarden Euro gestiegen. Die Bundesbankforderungen im Rahmen von Target2 an die EZB beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf 326 Milliarden Euro. Im Dezember 2011 stiegen sie auf 495 Milliarden Euro. 2006, also vor Ausbruch der Finanzkrise, lagen die Forderungen insgesamt bei nur 18 Milliarden Euro. Aus Sicht der Deutschen Bundesbank entstehen daraus keine erhöhten Risiken.

-Kritik an der zweiten Säule: Die EZB wird zum einen dafür kritisiert, dass sie den selbstgesteckten Geldmengen-Referenzwert zu oft nicht erreicht (so lag das Wachstum der Geldmenge M3 in den letzten Jahren meist weit über den anvisierten 4,5 Prozent). Zum anderen richtet sich die Kritik gegen die monetäre Säule als solche; von verschiedenen Ökonomen wird die generelle Aussagekraft der Geldmenge M3 angezweifelt.
Kritik am Inflationsziel: Einige Stimmen kritisieren das Inflationsziel von zwei Prozent als zu niedrig. Sie berufen sich dabei auf die tendenziell höheren Inflationsraten in den USA (verbunden mit einem höheren Wirtschaftswachstum). Einige fordern ein höheres Inflationsziel (bis zu 3,5 Prozent). Sie hoffen bzw. glauben, dass eine expansivere Geldpolitik dem wachstumsschwachen Euroraum zu einem Aufschwung verhelfen könnte.

-Kritik an der Zwei-Säulen-Strategie als Ganzes: Als Nachteil der Zwei-Säulen-Strategie wird von manchen Beobachtern die geringe Transparenz und die damit verbundene fehlende Eindeutigkeit gesehen. Legt die zweite Säule (wie oben beschrieben) beispielsweise eine eher restriktive Geldpolitik nahe, so kann die EZB aufgrund der Informationen aus der ersten Säule dennoch zu einer expansiven Geldpolitik greifen. Dies ist von den Märkten unter Umständen nicht vorherzusehen, so dass die gewählte Strategie in einzelnen Fällen wenig transparent erscheint. Kritiker der Zwei-Säulen-Strategie fordern daher den Übergang zu einer einzelnen Säule, um den Märkten mehr Sicherheit zu bieten. Die EZB selbst will jedoch an beiden Säulen festhalten, da diese die möglichen Ursachen von Inflation und Deflation beinhalten. Mit anderen Worten: da es in der Realität nicht nur eine Einflussgröße auf Inflation gibt, hat es nach Ansicht der EZB auch keinen Sinn, nur eine Einflussgröße zu betrachten.

-Kritik an der Aktivität der EZB: In den ersten Jahren ihres Bestehens wurde die EZB häufig für ihre unzureichende Kommunikationspolitik kritisiert: sie lasse die Marktteilnehmer zu oft im Unklaren über ihren zukünftigen Kurs und sorge dadurch für Unsicherheit. Allerdings werden viele Zentralbanken (u. a. auch die US-Fed) für ähnliche Verhaltensweisen kritisiert. Außerdem hat sich die Transparenz der EZB-Entscheidungen in den letzten Jahren deutlich erhöht (u. a. wohl aufgrund der größeren Erfahrungswerte). Daneben kritisieren manche Beobachter die EZB auch für eine zu restriktive Geldpolitik. So hat die EZB ihren Leitzins, den Hauptrefinanzierungssatz, zwischen Mitte 2003 und Ende 2005 nicht geändert und hat damit eine weit weniger expansive Geldpolitik betrieben als die Fed (die ihre Leitzinsen in jedem der Jahre mehrfach geändert hat). Von anderer Seite wird die EZB gerade für ihre verlässliche bzw. berechenbare und wenig sprunghafte Geldpolitik gelobt.


Instrumente

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. o.) stehen der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die größte Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen, da sie mit ihnen ihr wichtigstes Ziel, die Gewährleistung von Preisniveaustabilität, zu erreichen versucht.


Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen). Da Letztere günstigere oder ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen – vor allem die kurzfristigen Zinsen am Geldmarkt, unter Umständen aber auch die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt.

Neben den Instrumenten hat auch die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit, wie unter dem Abschnitt #Kontrolle und Transparenz beschrieben, Einfluss auf die Finanzmärkte.


Offenmarktgeschäfte

Das eindeutig wichtigste Offenmarktgeschäft der EZB ist mit einem Anteil von ungefähr 70 % das Hauptrefinanzierungsinstrument (Haupttender). Hierbei handelt es sich um ein Instrument der Offenmarktpolitik, bei dem die Geschäftsbanken in einem Auktionsverfahren Zentralbankgeld von der EZB gegen Zinszahlungen erhalten. Das Auktionsverfahren wurde seit 2000 mittels Zinstender durchgeführt. Dabei wird das angebotene Zentralbankgeld den höchstbietenden Geschäftsbanken zugeteilt. Zur besseren Orientierung legt die EZB einen Mindestbietungszinssatz fest. Dieser Mindestbietungszinssatz (auch Hauptrefinanzierungssatz) wird aufgrund seiner Bedeutung oft auch als Leitzins der EZB bezeichnet. Die Transaktionen finden einmal pro Woche statt. Ihre Laufzeit beträgt ebenfalls eine Woche. Zur Bekämpfung der Finanzkrise ab 2007 verleiht die EZB seit dem 15. Oktober 2008 Geld wieder nach dem Mengentender.

Die drei anderen Offenmarktgeschäfte der EZB sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen. Diese werden aber nicht zu geldpolitischen Zwecken genutzt, sondern haben das Ziel, die Geschäftsbanken mit der notwendigen Liquidität zu versorgen.


Ständige Fazilitäten

Die Ständigen Fazilitäten setzen sich aus der Spitzenrefinanzierungsfazilität und der Einlagefazilität zusammen. Die ständigen Fazilitäten stellen die Möglichkeit für Geschäftsbanken dar, auf eigene Initiative gegen Zinszahlung Liquidität über die Spitzenrefinanzierungsfazilität bis zum nachfolgenden Geschäftstag zu beziehen, oder über die Einlagefazilität anzulegen. Diese Möglichkeiten sind vom Volumen nicht begrenzt, haben aber typischerweise einen unattraktiven Zinssatz. Wegen ihrer unbegrenzten Verfügbarkeit stellt der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität einen Höchst- und der Zinssatz für die Einlagefazilität einen Mindestsatz für Tagesgeld auf dem Geldmarkt dar. Der Zinssatz dieser Geschäfte bestimmt entscheidend die Zinssätze der Banken für Sparkonten und Kundenkredite. Ständige Fazilitäten bestimmen die Grenzen der Geldmarktsätze für Tagesgelder. Sie entsprechen ungefähr dem ehemaligen Diskont- und Lombardsatz der Bundesbank.


Devisenmarktinterventionen

Zeitweilig interveniert die EZB auch am Devisenmarkt, um den geldpolitischen Kurs zu stabilisieren und um die Absatzpolitik zu bestreiten. Allerdings sind Interventionen ein sehr selten (im Jahre 2004 gar nicht) benutztes Instrument der EZB. Es sollte nach Einschätzung der EZB nur benutzt werden, wenn große Wechselkursfehlbewertungen vorliegen, die entweder das Inflationsziel der EZB (als primäres geldpolitisches Ziel) oder die wirtschaftliche Stabilität im Euroraum (als sekundäres Ziel) gefährden.


Mindestreserve

Die EZB verlangt von Geschäftsbanken Mindestreserven auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Diese betragen derzeit ein Prozent der Einlagen und Schuldverschreibungen der Banken. Die Mindestreserve stellt jedoch im Gegensatz zu Hauptrefinanzierungsinstrument, ständigen Fazilitäten und Devisenmarktinterventionen eher ein ordnungspolitisches als ein geldpolitisches Instrument dar, da sie nur den Rahmen für die anderen Instrumente liefert. Im Gegensatz zu der Mindestreserve der ehemaligen Deutschen Bundesbank wird die Mindestreserve der EZB verzinst.


Weitere Instrumente
Die EZB hat nach ihren eigenen Angaben innerhalb weniger Tage im Mai 2010 für 16,5 Milliarden Euro Regierungsanleihen aufgekauft. Die Entscheidung, die in Gegensatz zu bisherigen Positionen der Bank steht, wurde von Jean-Claude Trichet als konsequente Antwort auf eine sich schnell ändernde Krisensituation verteidigt. Sie bleibt jedoch hernach politisch umstritten.


Unabhängigkeit

Mit dem Ziel, ihre Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, besser durchführen zu können, wurde der EZB Unabhängigkeit von politischen und anderen Einflüssen versprochen, um Konflikte mit Interessen von Politikern vorzubeugen. Man unterscheidet im Allgemeinen vier Arten der Unabhängigkeit.


Operative oder funktionelle Unabhängigkeit


Sie bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist. Allerdings ist der EZB durch Art. 127 Abs. 1 AEU-Vertrag sowie durch die EZB-Satzung die Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als das US-amerikanische Federal Reserve System.

Institutionelle Unabhängigkeit

Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Im 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht ist verankert worden bzw. festgelegt, dass den öffentlichen Haushalten (Staat) keine Kredite zu gewähren sind. Damit soll verhindert werden, dass die Autonomie durch irgendwie geartete Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat unterlaufen werden. Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren. Allerdings kaufte die EZB während der Eurokrise auf dem Sekundärmarkt, also nicht unmittelbar von den Staaten, sondern von Banken Staatsanleihen (u.a. Griechenland, Spanien, Italien).


Finanzielle Unabhängigkeit

Staat    Beteiligung (Prozent)
 Belgien    2,43
 Bulgarien    0,87
 Dänemark    1,48
 Deutschland    18,94
 Estland    0,18
 Finnland    1,25
 Frankreich    14,22
 Griechenland    1,96
 Irland    1,11
 Italien    12,50
 Lettland    0,28
 Litauen    0,43
 Luxemburg    0,17
 Malta    0,06
 Niederlande    3,99
 Österreich    1,94
 Polen    4,90
 Portugal    1,75
 Rumänien    2,46
 Schweden    2,26
 Slowakei    0,69
 Slowenien    0,33
 Spanien    8,30
 Tschechien    1,45
 Ungarn    1,39
 Vereinigtes Königreich    14,52
 Zypern    0,14

Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann. Private Banken besitzen bei der Europäischen Zentralbank weitestgehend wenig Einfluss. Das EZB-Kapital von 10,76 Milliarden Euro (Stand Ende 2010)[33] liegt ausschließlich bei den 27 Notenbanken der Europäischen Union. Die nationalen Notenbanken befinden sich nicht alle in öffentlichem Besitz (Beispiel: Deutsche Bundesbank, Österreichische Nationalbank: 100 % staatlich; andere Beispiele: griechische Nationalbank oder italienische Nationalbank: größtenteils privat). Seit der Euro-Einführung Estlands zum 1. Januar 2011 halten die Zentralbanken der Euro-Länder 69,97 % am Kapital der EZB. Die Nicht-Euro-Länder besitzen 30,03 %.[34] Diese Kapitalbeteiligung hat theoretisch keinen Einfluss auf die Personalpolitik bei der EZB.


Personelle Unabhängigkeit


Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten,
-kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums durch den Europäischen Gerichtshof enthoben werden;
-darf ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung kein Mitglied entgeltlich oder unentgeltlich eine andere Beschäftigung annehmen. Interessenkonflikte sollen damit vermieden werden;
-ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen;
-wird das Führungspersonal für einen langen Zeitraum gewählt (EZB-Direktoren acht Jahre, Präsidenten der nationalen Zentralbanken mindestens fünf Jahre).
-muss dieses fachlich geeignet und persönlich unabhängig sein


Kapital und Währungsreserven

Das gezeichnete Kapital der EZB beträgt 10,76 Milliarden Euro (Stand: Ende 2010). Es wurde von den Nationalen Zentralbanken eingezahlt, welche Zeichner und Inhaber sind. Der Anteil, den eine NZB am Gesamtkapital einzahlen muss, legt ein Schlüssel fest, der sich zu gleichen Teilen nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats an der Bevölkerung der Gemeinschaft im vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB und nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats am Bruttoinlandsprodukt der Gemeinschaft zu Marktpreisen in den fünf Jahren vor dem vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB richtet. Die Gewichtsanteile werden alle fünf Jahre oder bei EU-Erweiterungen aktualisiert, zuletzt am 1. Januar 2009. Den größten Anteil hat die Deutsche Bundesbank mit ungefähr 19 %. Neben den NZBen der Eurozone, die das gesamte Kapital einzahlen, müssen die NZBen der anderen EU-Mitgliedstaaten als Beitrag für die Betriebskosten für ihre Teilnahme am ESZB einen gewissen Prozentsatz ihres gezeichneten Kapitals einzahlen. Dieser lag zunächst bei 7 %, seit Ende 2010 bei 3,75 %.

Weiterhin erhält die EZB von den NZB der Eurozone Währungsreserven mit einem Gegenwert von bis zu 50 Milliarden Euro, wobei momentan etwa 40 Milliarden Euro übertragen wurden. Die Reserven werden alleine von der EZB gehalten und eingesetzt, verwaltet werden sie weiterhin von den NZB. Ab einer gewissen Größe brauchen Geschäfte mit den Reserven die Zustimmung der EZB. Die Beiträge der einzelnen NZB an dem Betrag entsprechen ihrem Anteil am gezeichneten Kapital, wobei die NZB von der EZB eine Gutschrift im Wert ihres Beitrags erhalten. 15 Prozent des Betrags wurden in Form von Goldreserven entrichtet, der Rest als US-Dollar oder japanischer Yen.

Ende 2007 entfielen 79,7 % der Währungsreserven auf Dollarbestände und 20,3 % auf den japanischen Yen. 2006 lag der Anteil der Dollarreserven noch bei 83 %, jener des Yen bei 17 %.

Bis zu 20 % der Gewinne, die die EZB erwirtschaftet, werden nach Art. 33 ihrer Satzung ihrem Reservefonds zugeführt; der darüber hinausgehende Gewinn wird jährlich an die Anteilseigner, also die nationalen Zentralbanken, entsprechend ihren eingezahlten Anteilen am EZB-Grundkapital ausgeschüttet. Verluste der EZB werden aus dem Reservefonds oder gegebenenfalls aus den Einkünften finanziert, die die nationalen Zentralbanken aufgrund ihrer Erfüllung währungspolitischer Aufgaben im Rahmen des ESZB erzielen.


Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) zählt die Europäische Zentralbank mit den Banken zu den „finanziellen Körperschaften“.


Kontrolle und Transparenz

Die EZB unterliegt der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Öffentlichkeit. Dazu hat die EZB Berichtspflichten zu erfüllen. Dabei handelt es sich vierteljährlich um einen Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems, jede Woche um einen konsolidierten Ausweis und um einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und die Geld- und Währungspolitik des aktuellen und des abgelaufenen Jahres. Den Jahresbericht erhalten das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union.

Neben dieser Kontrolle unterliegt die Arbeit der EZB auch der Aufsicht von externen Rechnungsprüfern, die den Jahresabschluss prüfen, dem Europäischen Rechnungshof, der die Effizienz der Verwaltung prüft, und internen Kontrollinstanzen. Hierzu zählen eine

-interne Revision, die direkt dem Direktorium unterstellt ist und die nach branchenüblichen, vom Direktorium festgelegten Richtlinien arbeitet, sowie eine
-interne Kontrollstruktur, für die jede Organisationseinheit, wie eine Abteilung oder Direktion, selbst verantwortlich ist. Um die Nutzung von Insiderinformationen zu verhindern, gibt es sogenannte Chinese Walls, zum Beispiel zwischen den Geschäftsbereichen für die Durchführung der Währungspolitik und den Bereichen für die Währungsreserven- und Eigenmittelverwaltung.

Für die Mitarbeiter der EZB und die Mitglieder des EZB-Rates gilt ein Verhaltenskodex, nach dem die Mitarbeiter keine Insidergeschäfte tätigen dürfen. Ein Berater in ethischen Angelegenheiten soll bezüglich des beruflichen Verhaltens und der Geheimhaltung Orientierungshilfe leisten. Auf Beschluss des Europäischen Parlaments wurde am 1. Januar 2002 ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt. Im Auftrag des EZB-Rates führt der Ausschuss für interne Revision Prüfungen durch. Er ist für das ganze ESZB zuständig und koordiniert die Revisionen. Zur Betrugsbekämpfung wird die EZB seit 2004 vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kontrolliert. Seit 1999 hatte sie ein eigenes Programm zur Betrugsbekämpfung und einen Ausschuss für Betrugsbekämpfung, da sie wegen ihrer Unabhängigkeit nicht vom OLAF kontrolliert werden wollte. Die Kommission klagte gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof und erhielt Recht. Der Gerichtshof erklärte, dass die EZB „in den Gemeinschaftsrahmen eingefügt“ ist, der Gesetzgeber aber darauf achten müsse, dass die Unabhängigkeit gewährt bleibe.

Die EZB bemüht sich, von sich aus Transparenz herzustellen, das heißt der Öffentlichkeit und den Märkten die wichtigen Informationen über ihre Strategie, Einschätzungen, ihre geldpolitischen Entscheidungen sowie über ihre Verfahren offen, klar und zeitnah bereitzustellen. Die EZB will der Öffentlichkeit vermitteln, welche Ziele sie mit welchen Mitteln verfolgt. Durch die Transparenz, die auch von den meisten anderen Zentralbanken für notwendig gehalten wird, soll die Glaubwürdigkeit und damit die Wirkung der Geldpolitik gestärkt werden.

Die Transparenz beruht auf der Glaubwürdigkeit, der Selbstdisziplin und der Vorhersehbarkeit. Die Glaubwürdigkeit soll durch die umfassende und klare Information der Öffentlichkeit über Auftrag und Aufgaben der EZB sowie der Erfüllung erreicht werden. Die EZB veröffentlicht dazu neben ihrer Einschätzung der Wirtschaftslage auch ihre Ansichten über die Grenzen der Geldpolitik. Die Transparenz soll die Selbstdisziplin und Konsistenz in der Geldpolitik bringen, da die Arbeit der Entscheidungsträger leichter überprüft werden kann.

Zur Vorhersehbarkeit ihrer Entscheidungen gibt die EZB ihre Einschätzung der Wirtschaftsentwicklung und ihre geldpolitische Strategie bekannt. Dadurch werden die geldpolitischen Maßnahmen vorhersehbar, und es kommt am Markt zu einer effizienteren und richtigeren Erwartungsbildung. Durch korrekte Erwartungen verringert sich die Zeit zwischen dem Ergreifen von Maßnahmen und deren Wirkung, die Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung wird beschleunigt und die Wirksamkeit der Geldpolitik gesteigert.


Beitrag zur Aufsicht über die Kreditinstitute und zur Kontrolle der Finanzmarktstabilität

Gemeinsam mit den NZBen und den zuständigen Behörden der EU überwacht die EZB die Entwicklung auf dem Bankensektor und in anderen Finanzsektoren, wofür der ESZB-Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet wurde (sie überwacht jedoch nicht einzelne Banken). Dazu werden Widerstandsfähigkeit und Schwachstellen der Finanzsektoren bewertet. Fünf Geschäftsbereiche der EZB, Finanzstabilität (als Koordinator), Volkswirtschaft, Finanzmarktsteuerung, Internationale und europäische Beziehungen, Zahlungsverkehrssysteme, sind an der Überwachung beteiligt. Die Ergebnisse werden zweimal pro Jahr veröffentlicht. Die EZB berät auch nationale und Behörden auf EU-Ebene bei der Festlegung finanzieller Bestimmungen und aufsichtsrechtlicher Anforderungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU und den Zentralbanken.

Nach der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB kann die EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen wahrnehmen. Die Bankenaufsicht bleibt aber bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland ist dafür die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig, die dabei von der Deutschen Bundesbank unterstützt wird.


Geschichte und Gründung


1951 bis 1979

1951 begann mit der Gründung der Montanunion nach den vielen innereuropäischen Kriegen ein neues Zeitalter. Die Römischen Verträge waren 1957 ein weiterer Schritt zur Europäischen Einigung. Das damalige Ziel war eine Handelsunion und ein gemeinsamer Agrarmarkt; dafür hielt man eine Währungsunion für nicht nötig. Darüber hinaus existierte mit dem Bretton-Woods-System ein damals noch gut funktionierendes internationales Währungssystem. Eine Vereinigung im Währungsbereich wurde erstmals 1962 nach dem sogenannten Marjolin Memorandum der Europäischen Kommission diskutiert.

Die erste Institution für die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der 1964 eingesetzte Ausschuss der Zentralbankpräsidenten. Die Geschichte der europäischen Währungsunion begann 1970 mit dem Werner-Plan, der erstmals die Errichtung einer europäischen Währungsunion vorsah, aber scheiterte. 1972 begann der Europäische Wechselkursverbund mit festen Wechselkursen zwischen den Währungen einiger europäischer Staaten, wobei maximale Schwankungen von ± 2,25 % erlaubt waren. 1979 wurde der Verbund vom Europäischen Währungssystem abgelöst, zu dessen Zielen die Wegbereitung für eine Währungsunion gehörte. Hier waren ebenfalls die Wechselkurse und eine Bandbreite für die Schwankungen festgelegt, die nationalen Zentralbanken mussten die Wechselkurse durch Interventionen am Devisenmarkt sichern. Die Zugehörigkeit zum europäischen Währungssystem war eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Währungsunion, mit deren Beginn das Währungssystem endete.


1951 begann mit der Gründung der Montanunion nach den vielen innereuropäischen Kriegen ein neues Zeitalter. Die Römischen Verträge waren 1957 ein weiterer Schritt zur Europäischen Einigung. Das damalige Ziel war eine Handelsunion und ein gemeinsamer Agrarmarkt; dafür hielt man eine Währungsunion für nicht nötig. Darüber hinaus existierte mit dem Bretton-Woods-System ein damals noch gut funktionierendes internationales Währungssystem. Eine Vereinigung im Währungsbereich wurde erstmals 1962 nach dem sogenannten Marjolin Memorandum der Europäischen Kommission diskutiert.

Die erste Institution für die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der 1964 eingesetzte Ausschuss der Zentralbankpräsidenten. Die Geschichte der europäischen Währungsunion begann 1970 mit dem Werner-Plan, der erstmals die Errichtung einer europäischen Währungsunion vorsah, aber scheiterte. 1972 begann der Europäische Wechselkursverbund mit festen Wechselkursen zwischen den Währungen einiger europäischer Staaten, wobei maximale Schwankungen von ± 2,25 % erlaubt waren. 1979 wurde der Verbund vom Europäischen Währungssystem abgelöst, zu dessen Zielen die Wegbereitung für eine Währungsunion gehörte. Hier waren ebenfalls die Wechselkurse und eine Bandbreite für die Schwankungen festgelegt, die nationalen Zentralbanken mussten die Wechselkurse durch Interventionen am Devisenmarkt sichern. Die Zugehörigkeit zum europäischen Währungssystem war eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Währungsunion, mit deren Beginn das Währungssystem endete.


1980 bis 1999

Die Einheitliche Europäische Akte griff das Ziel einer Währungsunion auf und Währungsfragen wurden ein Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft. 1989 legte der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors einen neuen Plan für eine Währungsunion vor, der zur Grundlage für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wurde. 1991 entstand in einer Regierungskonferenz, parallel zur Konferenz über die Gründung der politischen Union, durch die Änderung des EWG-Vertrages die institutionelle Struktur für die Währungsunion. Die Vertragsänderung, unter anderem das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank und das Protokoll über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts, wurde Teil des 1992 unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union.

Die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion sollte in drei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe erhielt der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten neue Zuständigkeiten. Durch ihn sollte eine engere Kooperation auf dem Gebiet der Geldpolitik erfolgen, mit dem Ziel der Preisstabilität. Weiterhin musste der Ausschuss zu klärende Fragen identifizieren, bis Ende 1993 einen Plan zur Abarbeitung von Problemen erstellen und die Aufgaben an dafür gegründete Unterausschüsse und Arbeitsgruppen verteilen.

Am 1. Januar 1994 begann mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts die zweite Stufe der Währungsunion. Die Aufgaben des Instituts waren die Verstärkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken, eine stärkere Koordinierung von deren Geldpolitik und die Durchführung der Vorarbeiten für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), für die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik und für die Schaffung der einheitlichen Währung. Das Institut diente als Forum für Konsultationen für die Geldpolitik, während Interventionen am Devisenmarkt weiterhin Aufgabe der nationalen Zentralbanken waren. Mit der zweiten Stufe der WWU durfte keine der nationalen Zentralbanken mehr Kredite an öffentliche Stellen vergeben. Außerdem mussten bis zum Ende der zweiten Stufe alle Zentralbanken von politischen und anderen Einflüssen unabhängig werden.

Im Dezember 1995 wurde vom Europäischen Rat der Plan für das weitere Vorgehen, der auf den Vorarbeiten des EWI basierte, bekanntgegeben und die Einführung der neuen Währung, die jetzt den Namen Euro erhalten hatte, im Jahr 1999 bestätigt. Das EWI erhielt als neue Aufgabe die Vorbereitung des Wechselkursmechanismus II. 1996 entstand der Stabilitäts- und Wachstumspakt, dessen Ziel analog zur Zielsetzung der EZB die Stabilität des Euro ist, der Pakt hat aber keine direkten Auswirkungen auf die EZB. Am 1. Mai 1998 beschloss der Ministerrat, dass elf Staaten die Kriterien für die Teilnahme an der Währungsunion erfüllt hatten. Im Einzelnen waren dies Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Gleichzeitig einigte sich der Rat auf die Personen, die sie für das Direktorium der EZB vorschlagen wollten. Die Ernennung erfolgte am 25. Mai mit Wirkung vom 1. Juni durch die Regierungen.

Die EZB wurde am 1. Juni 1998 Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts, das alle Aufgaben rechtzeitig beendet hatte. Im Oktober legte die EZB ihre geldpolitische Strategie fest, die Stabilität und Vertrauen in die EZB und den Euro bringen sollte. Die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik übernahm die EZB mit Beginn der dritten und letzten Stufe am 1. Januar 1999. Der letzte Schritt zur gemeinsamen Währung war am 1. Januar 2002 die Einführung des Euro als Zahlungsmittel.

1998 war Wim Duisenberg gegen den französischen Mitbewerber Jean-Claude Trichet zum Präsident der Europäischen Zentralbank gewählt worden. Er erklärte allerdings schon zu Anfang, wahrscheinlich nicht die volle Amtszeit von acht Jahren im Amt zu bleiben.


2000er Jahre

2001 erhielt der Rat der EZB die Auszeichnung als European Banker of the Year, die jährlich von einer Gruppe von Wirtschaftsjournalisten vergeben wird.

An seinem 68. Geburtstag gab Wim Duisenberg sein Ausscheiden aus dem Präsidentenamt zum 9. Juli 2003 bekannt. Die EU-Finanzminister lehnten seine Bitte ab und wollten, dass er bis zur ordnungsgemäßen Bestellung seines Nachfolgers im Herbst 2003 im Amt bleibe. Nachfolger wurde auf den 1. November 2003 sein ehemaliger Mitbewerber Jean-Claude Trichet Präsident der EZB, der das Amt bis Ende Oktober 2011 innehatte. 2007 wurde Trichet als European Banker of the Year ausgezeichnet.

Am 3. Juni 2009 ereignete sich der erste Warnstreik in der 10-jährigen Geschichte der EZB. Mitarbeiter, vertreten durch die Gewerkschaft International and European Public Services Organisation (IPSO), versammelten sich 90 Minuten vor dem Hauptgebäude in Frankfurt, um auf fehlende Arbeitnehmerrechte aufmerksam zu machen, sowie gegen Änderungen bei Pensionen zu demonstrieren, die einen Monat zuvor beschlossen wurden. Zugleich wurde die EZB dazu aufgerufen Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft aufzunehmen, was die Bank bisher ablehnte.

Am 1. November 2011 löste Mario Draghi Jean-Claude Trichet als Präsident der EZB ab.



Entscheidung zum Ankauf von Staatsanleihen im Januar 2015

Am 22. Januar 2015 kündigte der Zentralbankrat der EZB an, ab März 2015 pro Monat mindestens 60 Milliarden Euro für den Ankauf von Staatsanleihen vor allem südeuropäischer Eurostaaten ausgeben zu wollen. Die Ankäufe sollten bis mindestens September 2016 fortgeführt werden, was einem Gesamtvolumen von 1,1 Billionen Euro entspräche. Begründet wurde diese Entscheidung durch den Umstand, dass sich die Inflationsrate in der Eurozone auf einem historischen Niedrigstand befände und damit die Gefahr einer Deflation drohe. Deswegen seien „entschiedene geldpolitische Maßnahmen erforderlich“ (this situation required a forceful monetary policy response).

Ziel sei es, die Inflationsrate wieder in Richtung von zwei Prozent zu drücken und die Zinssätze zu senken, um damit Investitionen, Konsum und wirtschaftliches Wachstum in der Eurozone zu fördern. Diese monetäre Politik, die im englischsprachigen Raum unter der Bezeichnung quantitative easing („quantitative Lockerung“) bekannt ist, stieß bei einigen Wirtschaftsexperten auf Zustimmung. Es wurde dabei auf das Beispiel der Vereinigten Staaten verwiesen, die durch ein ähnliches Programm des Anleihenkaufs durch die Federal Reserve Bank zwischen 2009 und 2014 im Volumen von 3,5 Billionen US$ nach Meinung vieler Wirtschaftsexperten vor dem Abgleiten in eine Rezession bewahrt wurden.

Der italienische Finanzminister Pier Carlo Padoan begrüßte den EZB-Entschluss als „gut für Europa“ und sprach von einer „Injektion von Zuversicht in die Märkte“. Andere Wirtschaftsexperten kritisierten die Entscheidung. Hauptgrund für die Ablehnung war die Befürchtung, dass dadurch der Druck zu notwendigen wirtschafts- und sozialpolitischen Reformen in den südeuropäischen Eurokrisenstaaten, aber auch in Frankreich gelockert würde. Dadurch würde das eigentliche Problem der Eurozone, nämlich die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, nicht gelöst. Es wurden auch Befürchtungen geäußert, dass die EZB mit diesem großen Programm über das Ziel hinausschießen und die Inflation deutlich stärker als beabsichtigt anheizen würde. Zu den Gegnern des EZB-Anleihenkauf-Programms gehörte auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann. Am Tag nach der Bekanntgabe des Ankaufsprogramms wurde bekannt, dass es im EZB-Rat keine Abstimmung über das beispiellose Ankaufprogramm gab.

Am Abend der Ankündigung fiel der Kurs des Euro auf ein Elf-Jahres-Tief von 1,1367 US$/Euro und verlor auch gegenüber dem Pfund Sterling.

Der amerikanische Investor und Dollar-Multi-Milliardär George Soros kritisierte gegen Ende des etwa zeitgleich stattgefundenen 45. Weltwirtschaftsforums in Davos, dass das von der EZB verkündete Programm die weltweite Spaltung zwischen Arm und Reich verstärken, vor allem Aktionäre massiv unterstützen sowie die Löhne weiter unter Druck halten werde.


Entwicklung der Zinssätze

Die folgende Tabelle zeigt die Zinssätze, die die EZB seit 1999 festgesetzt hat. Die Änderungen sind in Prozent pro Jahr angegeben. Vor Juni 2000 wurden die Hauptfinanzierungsgeschäfte per Zinstender festgelegt. Diese wurde durch Zinstendern, den Zahlen in der Tabelle nach, die sich nach den Mindestzinssatz, der Möglichkeit der Geschäftspartner und der Menge Angebote richtet.
 
Zinssätze der Eurozone und des US-Dollars
Datum                     Einlagefazilität    Hauptrefinanzierungsgeschäfte    Spitzenrefinanzierungsfazilität
1. Januar 1999       2,00                    3,00                                              4,50
4. Januar 1999       2,75                    3,00                                              3,25
22. Januar 1999     2,00                    3,00                                              4,50
9. April 1999           1,50                    2,50                                              3,50
5. November 1999  2,00                    3,00                                              4,00
4. Februar 2000     2,25                    3,25                                              4,25
17. März 2000        2,50                    3,50                                              4,50
28. April 2000        2,75                    3,75                                               4,75
9. Juni 2000    3,25    4,25    5,25
28. Juni 2000    3,25    4,25    5,25
9. Januar 2000    3,50    4,50    5,50
6. Oktober 2000    3,75    4,75    5,75
11. Mai 2001    3,50    4,50    5,50
31. August 2001    3,25    4,25    5,25
18. September 2001    2,75    3,75    4,75
9. November 2001    2,25    3,25    4,25
6. Dezember 2002    1,75    2,75    3,75
7. März 2003    1,50    2,50    3,50
6. Juni 2003    1,00    2,00    3,00
6. Dezember 2005    1,25    2,25    3,25
8. März 2006    1,50    2,50    3,50
15. Juni 2006    1,75    2,75    3,75
9. August 2006    2,00    3,00    4,00
11. Oktober 2006    2,25    3,25    4,25
13. Dezember 2006    2,50    3,50    4,50
14. März 2007    2,75    3,75    4,75
13. Juni 2007    3,00    4,00    5,00
9. Juli 2008    3,25    4,25    5,25
8. Oktober 2008    2,75        4,75
9. Oktober 2008    3,25        4,25
15. Oktober 2008    3,25    3,75    4,25
12. November 2008    2,75    3,25    3,75
10. Dezember 2008    2,00    2,50    3,00
21. Januar 2009    1,00    2,00    3,00
11. März 2009    0,5    1,50    2,5
8. April 2009    0,25    1,25    2,25
13. Mai 2009    0,25    1,00    1,75
13. April 2011    0,5    1,25    2,00
13. Juli 2011    0,75    1,5    2,25
3. November 2011    0,5    1,25    2,00
8. Dezember 2011    0,25    1,00    1,75
11. Juli 2012    0,00    0,75    1,50
2. Mai 2013    0,00    0,50    1,00
13. November 2013    0,00    0,25    0,75







 



 
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